| ABANDON (franz.): |
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Mit dem Begriff Abandon bezeichnet man den Verzicht auf ein Recht, mit der Absicht einer damit verbundenen Verpflichtung zu entgehen.
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| ABBUCHUNGSAUFTRAG: |
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Mit dem Abbuchungsauftrag erklärt der Zahlungspflichtige seinem Kreditinstitut schriftlich, dass ein bestimmter Zahlungsempfänger von seinem Konto abbuchen darf.
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| ABFINDUNGSERKLÄRUNG (auch als Entschädigungsquittung bekannt): |
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im Zusammenhang mit einer Schadenszahlung verwendet: Mit einer unterschriebenen Quittung verzichtet der Versicherungsnehmer auf gegenwärtige oder künftige Ansprüche.
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| ABLAUFLEISTUNG: |
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Die Ablaufleistung bezeichnet die Geldleistung, die bei einer kapitalbildenden Lebensversicherung ab Ende der Laufzeit vom Versicherer erwirtschaftet wird. Sie besteht aus mehreren Komponenten, unter anderen der garantierten Versicherungssumme und der variablen Überschussbeteiligung.
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| AKTUAR: |
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Der Aktuar ist ein Versicherungsmathematiker, der nach dem neuen Versicherungsrecht von Lebensversicherer und Private Krankenversicherer bestellt werden muss, um auf die dauerhafte Erfüllbarkeit der Versicherungsverträge zu achten.
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