Ablebens-Versicherung
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Die gemischte Er- und Ablebensversicherung ist die bekannteste Form der Lebensversicherung. Sie ist zum einen Vorsorge für den Todesfall, in dem im Regelfall die gleiche Leistung wie bei der Risikoversicherung erbracht wird, zum anderen dient sie der Ansparung von Kapital für den Erlebensfall.

Mit einer Risiko-Lebensversicherung sichern Sie Hinterbliebene finanziell wirkungsvoll ab. Im Falle des Todes des Versicherten erhält der Bezugsberechtigte die vereinbarte Versicherungssumme.

Die Risiko-Lebensversicherung ist genau dann richtig für Sie, wenn Sie bei geringem finanziellen monatlichen Aufwand bestmögliche Vorsorge für Partner oder Familienangehörige treffen wollen.

[ Offertberechnung ]
Häufig gestellte Fragen:
  Was ist ein "Tilgungsträger"?
  Was passiert im Ablebensfall während der Laufzeit?
  Muss ein bestimmtes Bestattungsinstitut gewählt werden?
Was ist ein "Tilgungsträger"?
    Wenn der Versorger während der Laufzeit stirbt, erfolgt die weitere Prämienzahlung in der zuletzt festgelegten Höhe durch den Versicherer. Am Ende der Laufzeit erhält der Begünstigte für den Ablebensfall (das zu versorgende Kind; mittlerweile ein junger Erwachsener) die Versicherungsleistung. Die Höhe entspricht mindestens jener, die der Versorger im Falle einer Erlebensfälligkeit erhalten hätte. Sollte der Begünstigte am Ende der Laufzeit noch minderjährig sein (z.B. Vertragsabschluss zugunsten eines zweijährigen Kindes mit 13 Jahren Laufzeit) entscheidet i.d.R. das Jugendgericht
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Was passiert im Ablebensfall während der Laufzeit?
    Wenn der Versorger während der Laufzeit stirbt, erfolgt die weitere Prämienzahlung in der zuletzt festgelegten Höhe durch den Versicherer. Am Ende der Laufzeit erhält der Begünstigte für den Ablebensfall (das zu versorgende Kind; mittlerweile ein junger Erwachsener) die Versicherungsleistung. Die Höhe entspricht mindestens jener, die der Versorger im Falle einer Erlebensfälligkeit erhalten hätte. Sollte der Begünstigte am Ende der Laufzeit noch minderjährig sein (z.B. Vertragsabschluss zugunsten eines zweijährigen Kindes mit 13 Jahren Laufzeit) entscheidet i.d.R. das Jugendgericht
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Muss ein bestimmtes Bestattungsinstitut gewählt werden?
    Nein. Sie können österreichweit jeden Bestatter beauftragen. Wir verrechnet völlig unproblematisch mit jedem Bestatter. Und auch im Ausland kümmern wir uns um die notwendigen Schritte, wenn die Überführungsbedingungen gegeben sind. Bitte kontaktieren Sie bei Unklarheiten Ihre nächste Kundenservicestelle.
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