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Was ist ein "Tilgungsträger"? |
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Wenn der Versorger während der Laufzeit stirbt, erfolgt die weitere Prämienzahlung in der zuletzt festgelegten Höhe durch den Versicherer. Am Ende der Laufzeit erhält der Begünstigte für den Ablebensfall (das zu versorgende Kind; mittlerweile ein junger Erwachsener) die Versicherungsleistung. Die Höhe entspricht mindestens jener, die der Versorger im Falle einer Erlebensfälligkeit erhalten hätte.
Sollte der Begünstigte am Ende der Laufzeit noch minderjährig sein (z.B. Vertragsabschluss zugunsten eines zweijährigen Kindes mit 13 Jahren Laufzeit) entscheidet i.d.R. das Jugendgericht
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Was passiert im Ablebensfall während der Laufzeit? |
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Wenn der Versorger während der Laufzeit stirbt, erfolgt die weitere Prämienzahlung in der zuletzt festgelegten Höhe durch den Versicherer. Am Ende der Laufzeit erhält der Begünstigte für den Ablebensfall (das zu versorgende Kind; mittlerweile ein junger Erwachsener) die Versicherungsleistung. Die Höhe entspricht mindestens jener, die der Versorger im Falle einer Erlebensfälligkeit erhalten hätte.
Sollte der Begünstigte am Ende der Laufzeit noch minderjährig sein (z.B. Vertragsabschluss zugunsten eines zweijährigen Kindes mit 13 Jahren Laufzeit) entscheidet i.d.R. das Jugendgericht
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Muss ein bestimmtes Bestattungsinstitut gewählt werden? |
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Nein. Sie können österreichweit jeden Bestatter beauftragen. Wir verrechnet völlig unproblematisch mit jedem Bestatter. Und auch im Ausland kümmern wir uns um die notwendigen Schritte, wenn die Überführungsbedingungen gegeben sind. Bitte kontaktieren Sie bei Unklarheiten Ihre nächste Kundenservicestelle.
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