Versicherungs-ABC
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EINMALBEITRAG:
Bei Vertragsabschluss einer Lebensversicherung kann der Beitrag bei Vertragsbeginn in einer einmaligen Summe für die gesammte Laufzeit bezahlt werden.

EINTRITTSALTER:
Das Eintrittsalter ist das Lebensalter eines Versicherungsnehmers oder einer versicherten Person bei Beginn der Versicherung.

ENDALTER:
Das Endalter ist das Lebensalter einer versicherten Person beim Ende des Versicherungsvertrages. Meistens ist das Endalter bei Personenversicherungen, d.h. Lebens-, Renten-, oder Krankenversicherungen wichtig.