|
Sie haben in Ihr neues Heim viel Zeit, Arbeit und Kapital investiert. Selbstverständlich wollen Sie sich das alles bewahren, denn die Freude an den eigenen vier Wänden ist schnell getrübt, wenn ein Schaden eintritt und unvorhergesehene Kosten anfallen.
Hier nur einige Risken, die Sie nicht unterschätzen dürfen: Ihr Haus wird durch einen Brand schwer beschädigt; Sturm oder Hagel beschädigen das Dach Ihres Eigenheims; Ein Rohrbruch durchnässt das Mauerwerk Ihres Hauses; Bei Glatteis stürzt auf dem schlecht gestreuten Gehsteig vor Ihrem Haus ein Passant und bricht sich das Bein; Ein vor Ihrem Haus parkendes Auto wird beschädigt. Teile des Daches oder der Ast eines auf Ihrem Grundstück stehenden Baumes sind die Ursache.
Damit Sie sich Ärger und vor allem Geld ersparen, ist ein umfassender Schutz für Ihr Eigenheim sehr wichtig.
Die Eigenheimversicherung bietet Versicherungsschutz für Ihr Wohngebäude d.h. für den gesamten Baukörper mit Grund- und Kellermauern sowie alle mit dem Gebäude fest verbundenen Einbauten und Adaptierungen. Zusätzlich gelten in allen Varianten Nebenobjekte (Garage, Gartenhaus, etc.) mit 10% der Gebäudeversicherungssumme automatisch als mitversichert.
|
|
|
|
 |
| Häufig gestellte Fragen: |
|
|
 |
 |  |  |
 |
 |
Gegen welche Gefahren soll ich mein Haus versichern? |
|
Wir empfehlen Ihnen, Ihr Gebäude nicht nur gegen Feuer-, sondern auch gegen Leitungswasser-, Sturm- und Hagelschäden zu versichern. Haben Sie ein Gebäude erworben, dann teilen Sie uns bitte mit, ob der Verkäufer das Haus versichert hatte, damit eine Doppelversicherung vermieden wird.
|
top  |
 |  |  |
 |
 |
Was soll ich während der Laufzeit des Vertrages beachten? |
|
Bitte teilen Sie uns alle Neu-, Um- und Anbauten mit, wie z. B. den Einbau einer Zentralheizung, das Verlegen von Teppichböden oder den Ausbau von Dach- und Kellerräumen, damit wir die Versicherungssumme entsprechend anpassen können.
Benachrichtigen Sie uns über jede Gefahrerhöhung, z. B. wenn in Ihrem Haus eine Gaststätte, eine Tischlerei oder ein sonstiger Gewerbebetrieb eingerichtet wird.Beachten Sie auch alle behördlichen und gesetzlichen Sicherheitsvorschriften. Darüberhinaus sind in den Bedingungen einige Auflagen enthalten, die eigentlich ohnehin zur normalen Sorgfaltspflicht gehören und leicht zu erfüllen sind: Sie müssen beispielsweise Haus und Dach (Sturmversicherung) und alle Wasserleitungs- und Heizungsanlagen (Leitungswasserversicherung) in ordnungsgemäßem Zustand erhalten. Wenn Sie verreisen, insbesondere im Winter, müssen Sie wasserführende Anlagen sperren und entleeren.Dies alles ist wichtig, damit der Versicherungsschutz nicht beeinträchtigt wird.
|
top  |
 |  |  |
 |
 |
Welche Bereiche fallen nicht unter den Versicherungsschutz? |
|
Alle Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurden. Beispiel: Grob fahrlässig handelt beispielsweise der, der im Winter sein Haus nicht beheizt (und daraufhin die Rohre einfrieren).Alle Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurden. Beispiel: Grob fahrlässig handelt beispielsweise der, der im Winter sein Haus nicht beheizt (und daraufhin die Rohre einfrieren).
|
top  |
 |  |  |
|
|