KFZ Versicherung
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Der kleine Crash auf der verkürzten Beschleunigungsspur ist zur Alltäglichkeit geworden.
Die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung deckt alle Kosten ab, die ein Unfallgegner gegen Sie geltend machen kann.
Weitergehenden Schutz bietet die Kaskoversicherung.
Die Teilkaskoversicherung schützt vor finanziellen Belastungen z.B. durch Einbruch und Diebstahl. Vollkaskoversichert hat man die größte mögliche Absicherung gegenüber eigenen und fremden Unfallkosten. Bei häufigen Auslandsreisen und Langstrecken ist auch ein Schutzbrief sinnvoll.
[ Offertberechnung ] [ Haftpflicht Schaden ] [ Kasko Schaden ]
Häufig gestellte Fragen:
  Was ist eine KFZ-Haftpflichtversicherung?
  Was ist eine Kaskoversicherung?
  Was ist Teilkasko?
  Was ist Vollkasko?
  Wo liegt der Unterschied zwischen Haftpflicht-,Teilkasko-,Vollkaskoversicherung?
  Was ist eine Insassen-Unfallversicherung?
  Was ist die "Grüne Karte"?
  Habe ich auch im Ausland Versicherungsschutz?
  Welche Schadenfreiheitsklasse muss ich wählen?
Was ist eine KFZ-Haftpflichtversicherung?
    Als Halter eines Kraftfahrzeugs (Personenwagen, Lastwagen, Motorrad oder ähnliche motorgetriebene Fahrzeuge) oder Anhängers sind Sie gesetzlich verpflichtet (Pflichtversicherungsgesetz), eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, damit Sie, wenn sie schuldhaft einen Schaden verursachen, als Schadenersatzpflichtiger den angerichteten Schaden nicht selbst bezahlen müssen. Dies kann in Fällen von Personenschäden zu einer Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz führen. Auf der anderen Seite ist mit dieser Regelung auch sichergestellt, daß das Verkehrsopfer Schadenersatz erhält, und zwar auch dann, wenn der Schädiger mittellos ist.
    Die Kfz-Haftpflichtversicherung schützt Sie als Kfz-Halter, den Eigentümer, den Fahrer sowie Beifahrer vor Schadenersatzansprüchen geschädigter Verkehrsteilnehmer im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme und das in ganz Europa. Unberechtigte Ansprüche wehrt der Versicherer auf eigene Kosten ab.
    In fast allen Fällen ausreichenden Versicherungsschutz bietet eine Deckungssumme ab EUR 10 Mio., da für jeden Schaden, der mit Ihrem Fahrzeug verursacht wird, in Höhe dieser Summe gehaftet werden muß.
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Was ist eine Kaskoversicherung?
    Die Kaskoversicherung ersetzt Schäden, die Ihnen durch die Beschädigung, die Zerstörung oder den Verlust Ihres eigenen Fahrzeugs einschließlich der mitversicherten Fahrzeug- und Zubehörteile entstehen.
    Nicht alle Fahrzeug- und Zubehörteile gelten ohne weiteres als mitversichert. Gegen Zuschlag zu versichernde Teile müssen im einzelnen angegeben werden. Welche Teile nicht versicherbar sind ergibt sich aus der "Liste der mitversicherten Fahrzeug- und Zubehörteile", die Bestandteil der Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) ist.
    Man unterscheidet zwei Arten der Fahrzeugversicherung: Fahrzeugteilversicherung (Teilkasko), Fahrzeugvollversicherung (Vollkasko)
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Was ist Teilkasko?
    In der Teilkaskoversicherung ist das Fahrzeug versichert gegen:
    - Feuer oder Explosion
    - Entwendung, Diebstahl, unerlaubten Gebrauch, Raub, Unterschlagung
    - unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag und Überschwemmung
    - Zusammenstoß des sich in Bewegung befinden Fahrzeugs mit Haarwild (z.B. Rehe)
    - Bruchschäden an der Verglasung
    - Brand- oder Schmorschäden der Verkabelung durch Kurzschluß.
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Was ist Vollkasko?
    Die Vollkasko beinhaltet die Leistungen der Teilkaskoversicherung. Außerdem umfaßt der Versicherungsschutz Schäden durch:
    - selbstverschuldete Unfälle
    - wenn kein Verursacher zu ermitteln ist (Fahrerflucht)
    - mutwillige Handlungen fremder Personen.
    Ersetzt werden
    - Reparaturkosten: Erforderliche Wiederherstellungskosten
    - Notwendige einfache Transportkosten z. B. zur Fachwerkstatt
    - Bei einem Totalschaden: Der Wiederbeschaffungswert am Tage des Schadens.
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Wo liegt der Unterschied zwischen Haftpflicht-, Teilkasko-,
  Vollkaskoversicherung?
    Über eine Insassen-Unfallversicherung sind alle Insassen (inklusive Fahrer) beim Gebrauch des Fahrzeugs ohne Rücksicht auf ein Verschulden des Fahrers - Vorsatz ausgenommen - versichert. Dies ist bei der normalen (gesetzlich vorgeschriebenen KFZ-Haftpflichtversicherung nicht der Fall). Versichert sind die Passagiere beim Betrieb des Kraftfahrzeugs, d. h. nicht nur während der Fahrt, sondern auch beim Ein- und Aussteigen, Be- und Entladen, Parken, Tanken und sogar Waschen des Fahrzeugs.
    Versichert werden können folgende Leistungen:
    - Invaliditätsleistung
    - Todesfallentschädigung
    - verschiedene Formen des Tagegeldes
    (Kranken-Tagegeld, Krankenhaus-Tagegeld oder Genesungsgeld)
    Versichert sind entweder pauschal alle Insassen (Anzahl der vorhandenen Sitzplätze) oder einzelne Sitzplätze (z. B. Fahrersitz). Eine Insassenunfallversicherung ist jedoch nicht immer nötig, denn beim verschulden eines Unfall durch den Unfallgegner leistet dessen Kfz-Haftpflichtversicherung. Ebenso wenn Sie als Fahrer den Unfall verschulden, kommt Ihre eigene Kfz-Haftpflichtversicherung für den Schaden auf, den Ihre Mitinsassen erleiden. Als Fahrer selbst, sind Sie im Falle des selbstverschuldeten Unfall nicht durch die Kfz-Haftpflichtversicherung versichert. Hier müssen Sie entweder eine Unfallversicherung oder die Insassen-Unfallversicherung abschliessen.
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Was ist eine Insassen-Unfallversicherung?
    Über eine Insassen-Unfallversicherung sind alle Insassen (inklusive Fahrer) beim Gebrauch des Fahrzeugs ohne Rücksicht auf ein Verschulden des Fahrers - Vorsatz ausgenommen - versichert. Dies ist bei der normalen (gesetzlich vorgeschriebenen KFZ-Haftpflichtversicherung nicht der Fall). Versichert sind die Passagiere beim Betrieb des Kraftfahrzeugs, d. h. nicht nur während der Fahrt, sondern auch beim Ein- und Aussteigen, Be- und Entladen, Parken, Tanken und sogar Waschen des Fahrzeugs.
    Versichert werden können folgende Leistungen:
    - Invaliditätsleistung
    - Todesfallentschädigung
    - verschiedene Formen des Tagegeldes
    (Kranken-Tagegeld, Krankenhaus-Tagegeld oder Genesungsgeld)
    Versichert sind entweder pauschal alle Insassen (Anzahl der vorhandenen Sitzplätze) oder einzelne Sitzplätze (z. B. Fahrersitz). Eine Insassenunfallversicherung ist jedoch nicht immer nötig, denn beim verschulden eines Unfall durch den Unfallgegner leistet dessen Kfz-Haftpflichtversicherung. Ebenso wenn Sie als Fahrer den Unfall verschulden, kommt Ihre eigene Kfz-Haftpflichtversicherung für den Schaden auf, den Ihre Mitinsassen erleiden. Als Fahrer selbst, sind Sie im Falle des selbstverschuldeten Unfall nicht durch die Kfz-Haftpflichtversicherung versichert. Hier müssen Sie entweder eine Unfallversicherung oder die Insassen-Unfallversicherung abschliessen.
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Was ist die "Grüne Karte"?
    Die Grüne Versicherungskarte hilft in allen Ländern bei der Schadensabwicklung und ist auch innerhalb der Europäischen Union sehr hilfreich. Die Grüne Versicherungskarte sollten Sie grundsätzlich bei Fahrten im europäischen Ausland mitnehmen. Vorgeschrieben ist die Mitnahme der "Grünen Karte" unter anderem in Bosnien und Herzegowina sowie Lettland, Malta, Island, Albanien, Bulgarien, Estland, Makedonien, Polen, Rumänien, und der Ukraine. Für die Türkei muss eine Grüne Karte ausgestellt werden. Vergisst man die Karte oder ist das Länderkürzel nicht richtig angeführt, dann muss man eine Grenzversicherung abschließen. (Diese kann im zuständigen Landes- Grenzzollamt erworben werden).
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Habe ich auch im Ausland Versicherungsschutz?
    Die Kfz-Versicherung gewährt Ihnen Versicherungsschutz in Europa und in den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich des Vertrages über die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft.
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Welche Schadenfreiheitsklasse muss ich wählen?
    Die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) sagt aus, wie viele schadenfreie Jahre Ihnen auf die Kfz-Prämie in Form eines Schadenfreiheitsrabatt angerechnet werden. Ihre aktuelle Schadenfreiheitsklasse können Sie z.B. Ihrer letzen Prämienrechnung entnehmen. Als Fahranfänger wählen Sie die SF-Klasse 0, diese entspricht einem Prämiensatz von 240%. Sofern Sie erstmalig ein Kfz auf Ihren Namen zulassen, aber bereits seit mind. 3 Jahren den Führerschein besitzen, können Sie mit der günstigeren SF-Klasse ½ beginnen. Sofern Sie mir dem versicherten Kfz einen ersatzpflichtigen Schaden verursachen, werden Sie in dem darauffolgende Jahr eine oder mehre Schadenfreiheitsklassen zurückgestuft und verlieren so einen Teil Ihrer erfahrenen Rabatte.
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