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Es gibt 5 Arten der privaten Krankenversicherung
1. Krankheitskostenversicherung
2. Krankenhauskosten – Zusatzversicherungen
3. Krankenhaustaggeldversicherung
4. Krankengeldversicherung
5. Pflegeversicherung
Krankheitskostenversicherung -
Sie ersetzt die Kosten bis zur versicherten Höchstsumme für die Behandlungen im Spital oder ambulant. Im Allgemeinen werden auch die Kosten für eine Entbindung getragen. Weiters die Kosten eines Arztbesuches, Heilbehelfe, Medikamente usw. Meist besteht auch in dieser Sparte die Möglichkeit, sich zusätzlich für Zahnbehandlung und Zahnersatzkosten zu versichern.
Krankenhauskosten – Zusatzversicherung -
Sie ersetzt die Mehrkosten eines stationären Aufenthaltes in der Sonderklasse je nach Tarif. Ebenso werden ambulante Eingriffe ersetzt. Es gibt auf Grund der unterschiedlichen Versicherungsbedingungen auch die Möglichkeit, eine Vielzahl von „Sonderleistungen“ mit zu versichern.
Beispiele: Ersatz von Transportkosten, Tagegeld für Kur- und Rehabilitationsaufenthalt, Kosten für die Begleitperson eines mitversicherten Kindes etc.
Krankenhaustaggeldversicherung
Sie zahlt für jeden Tag eines Spitalaufenthaltes den vereinbarten Betrag. Es kann auch vereinbart sein, dass ein Ersatztaggeld für einen Sonderklassepatienten ausgezahlt wird, wenn die Sonderklasse nicht in Anspruch genommen wird.
Krankengeldversicherung -
Sie erbringt für den Verdienstausfall, den man auf Grund einer Krankheit oder eines Unfalles hat, eine Leistung, deren Höhe pro Tag abhängig von der Versicherungssumme ist.
Pflegeversicherung -
Sie ersetzt die Kosten für die Pflege im Fall der Pflegebedürftigkeit (Pflegekostenversicherung) oder leistet ein bestimmtes Pflegetaggeld.
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