Versicherungs-ABC
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POLICE:
Die Police ist eine Urkunde, die das Versicherungsunternehmen ausstellt und dem Versicherungsnehmer aushändigt. Sie beinhaltet alle erforderlichen Angaben zum Vertragsverhältnis. Die Ausfertigung und Aushändigung einer Police ist gesetzlich geregelt. In der Lebensversicherung ist die Police ein Schuldschein.

POLICEDARLEHEN:
Die Beleihung einer Lebensversicherungspolice nennt man auch Policendarlehen. Eine Lebensversicherung kann bis zur Höhe des Rückkaufswertes beliehen werden. Damit kann der Versicherungsnehmer ein günstiges Darlehen auf die zu erwartende Versicherungsleistung aufnehmen. Der Zins richtet sich nach dem Kapitalmarkt. Im Versicherungsfall wird das Darlehen mit dem auszuzahlenden Betrag der Versicherungsleistung verrechnet. Ein Rechtsanspruch auf solches Darlehen besteht nicht.