Rechtsschutz Versicherung
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Recht haben und Recht bekommen sind nicht immer das Gleiche. Auch in einem Rechtsstaat wie Österreich. Denn gerichtliche Verfahren kosten leider nicht nur Nerven. Sondern vor allem viel Geld. Für die Anwälte, für die Sachverständigen.

Damit es nicht an den Kosten scheitert, dass Sie zu Ihrem Recht kommen, bietet wir Ihnen für alle Lebensbereiche die richtige Rechtsschutzversicherung.

Örtlicher Geltungsbereich
Grundsätzlich Österreich, im Verkehrsbereich sowie Privat- und Berufsrechtsschutz Europa und Mittelmeeranrainerstaaten sowie Kanarische Inseln, Madeira, Azoren.
Anwaltswahl
Sie haben freie Anwaltswahl (ausgenommen Beratungsrechtsschutz).
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Häufig gestellte Fragen:
  Welche Kosten übernimmt meine Rechtsschutzversicherung?
  Was ist Mediation?
  Was ist Diversion?
  Welche Hilfe bekomme ich im Ausland?
Welche Kosten übernimmt meine Rechtsschutzversicherung?
    Wir übernehmen die Ausgaben für Rechtsanwalt, Sachverständige, Gerichte, Dolmetscher und im Falle des Prozessverlustes auch die Kosten der Gegenseite. wird Ihr Erscheinen vor einem ausländischen Gericht angeordnet, so gehen die Reisekosten auf unsere Rechnung. Sollten Strafkautionen zu hinterlegen sein, so werden sie von uns bevorschusst. Wird bei Wohn- und Nachbarschaftsangelegenheiten oder bei arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Angelegenheiten ein Mediator eingeschaltet, so übernehmen wir die Kosten ab der zweiten Mediationssitzung bis zu 2% der vereinbarten Versicherungssumme.
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Was ist Mediation?
    Mediation bezeichnet die außergerichtliche Schlichtung eines Streits. Seit 2003 regelt das neue Mediationsgesetz die Tätigkeit des Mediators. Im Rahmen des Haus- und Wohnungsrechtsschutz und im Arbeitsgerichts- und Sozialversicherungs-Rechtsschutz haben unsere Kunden die Möglichkeit, Mediationsverfahren aktiv anzustreben. Wir empfehlen Mediatoren und übernehmen die Kosten ab der zweiten Mediationssitzung bis zur Höhe von 2% der vereinbarten Versicherungssumme.
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Was ist Diversion?
    Der Gesetzgeber hat im Strafrecht die Möglichkeit geschaffen, dass Richter oder Staatsanwalt auf eine Strafverfolgung verzichten kann. An die Stelle des Schuldspruchs tritt das Angebot, im Rahmen einer vorgegebenen Zeit, vereinbarte Auflagen zu erfüllen. Bei Erfüllung wird das Strafverfahren eingestellt. Es unterbleibt ein Eintrag im Strafregister. Die Wiener Städtische bietet volle Deckung für gerichtliche Diversionsmaßnahmen. Bei Diversionsangeboten in staatsanwaltlichen Vorverfahren werden die Kosten bis zu 5 % der Versicherungssumme ersetzt.
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Welche Hilfe bekomme ich im Ausland?
    Unsere Rechtsschutzversicherung schützt Sie in ganz Europa im geographischen Sinn und in den Staaten rund ums Mittelmeer. Kunden profitieren dabei von der reichhaltigen und langjährigen internationalen Erfahrung. 300 deutschsprachige Rechtsanwälte stehen im gesamten Geltungsbereich ständig zur Verfügung. Dadurch können Sie bei Auslandsaufenthalten jederzeit auf Hilfe vor Gerichten und Behörden zählen.
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