liegt vor, wenn der versicherte Wert (Versicherungssumme) am Schadenstag nicht dem effektiven Wert entspricht.
ÜBERVERSICHERUNG:
Der Abschluss einer Versicherungssumme, die über dem Gesamtwert des Wohnungsinhaltes liegt, ist sinnlos und zu vermeiden, da im Schadenfall höchstens der Neuwert der versicherten Sachen ersetzt werden kann.