Unfall-Versicherung
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Aller Vorsicht zum Trotz ist niemand vor einem Unfall gefeit. Gefahrenquellen finden sich nicht nur am Arbeitsplatz. Unsere geänderten Lebensbedingungen und -gewohnheiten führen vermehrt zu Freizeitunfällen. Drei Viertel der Unfälle ereignen sich außerhalb des Arbeitsbereiches: im Straßenverkehr, im Haushalt und beim Sport. Gerade mit dem Angebot neuer Sportarten steigt das Unfallrisiko.

Damit zu den Folgen eines Unfalles nicht auch noch finanzielle Belastungen hinzukommen, ist bestmögliche Absicherung notwendig. Über die Auswirkungen, die allein schon durch verminderte Arbeitskraft entstehen, scheint es nur mangelnde Vorstellungen zu geben. So hat bisher lediglich jeder vierte Österreicher an eine private Unfallvorsorge gedacht, obwohl die gesetzliche Unfallversicherung nur nach Arbeitsunfällen ab 20 Prozent bleibender Invalidität eine staatliche Rente vorsieht. Diese reicht jedoch selten, den Lebensstandard zu halten. Unfälle in der Freizeit sind durch die Sozialversicherung - bis auf Spitalskosten - nicht gedeckt! Besonders benachteiligt sind Hausfrauen, Schüler und Studenten.

Somit bietet eine private Unfallversicherung durch günstiges Prämien-Leistungsverhältnis umfassende Absicherungsmöglichkeiten.

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Häufig gestellte Fragen:
  Weshalb ist gerade für Kinder eine Unfallversicherung wichtig?
  Wo geschehen die meisten Unfälle?
  Wie wird der Grad der Invalidität festgestellt?
Weshalb ist gerade für Kinder eine Unfallversicherung wichtig?
    Kinder haben in der Regel noch keinen Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Pensionsversicherung. Auch eine Absicherung gegen Berufsunfähigkeit ist nicht möglich. Deswegen ist die Unfallversicherung eigentlich die einzige Möglichkeit, Kinder gegen die Folgen von Unfällen abzusichern.
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Wo geschehen die meisten Unfälle?
    Nur rund 30 Prozent aller Unfälle geschehen am Arbeitsplatz. Der Rest ereignet sich außerhalb, etwa im Haushalt (19 Prozent) oder beim Sport (18 Prozent).
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Wie wird der Grad der Invalidität festgestellt?
    Leistungen aus einer Unfallversicherung kann geltend machen, wer nach einem Unfall bleibende Schäden zurückbehält. Man spricht hier von Invalidität. Invalidität muss nicht immer gleich Querschnittlähmung bedeuten. Viel häufiger ist zum Beispiel die dauerhaft eingeschränkte Bewegungsfreiheit im Kniegelenk nach einem Kreuzbandriss. Auch der Meniskusriss oder Schnittverletzungen bedingen oft eine eingeschränkte Beweglichkeit bestimmter Gliedmaßen. Der Grad der Invalidität wird anhand einer so genannten Gliedertaxe festgestellt. Jedem Körperteil sind darin bestimmte Prozentsätze zugewiesen. Die Diagnose stellt der behandelnde Arzt.
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